1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich – Gültigkeit ab 01.10.2024
1.1 Der Geltungsbereich dieser AGBs umfasst alle Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstige Leistungen von Exciting Tech. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Grundlage für eine Zusammenarbeit mit Exciting Tech ist die Unterzeichnung eines gültigen Angebots. In diesem Angebot werden die aktuell gültigen Leistungen im Rahmen der Partnerschaft aufgelistet und auch die dazugehörige Laufzeit vermerkt.
1.3 Beginn der Partnerschaft ist das Datum der Vertragsunterschrift des Partners. Durch Zusendung der Rechnung nimmt Exciting Tech die Partnerschaft offiziell an.
1.4 Ausschließlich Unternehmen können eine Partnerschaft mit Exciting Tech eingehen.
2. Leistungen der Zusammenarbeit
2.1 Die jeweiligen Leistungsbestandteile der unterschiedlichen Partnerschaften werden klar im Angebot festgehalten und bei Auftragsvergabe auch vom Kunden in der jeweils aktuellen Form unterfertigt.
3. Honorar für die Zusammenarbeit
3.1. Für Inanspruchnahme der Zusammenarbeit verrechnet Exciting Tech ein im Angebot klar festgelegtes Honorar.
3.2 Die Höhe des Honorars ist dem Kunden vorab bekannt und wird von diesem bestätigt
3.3. Eine StartUp Partnerschaft kann nur unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden: Das Unternehmen ist ein Unternehmen, welches innerhalb von 24 Monaten vor Unterzeichnung der Partnerschafts Unterlagen gegründet wurde. Zusätzlich ist kein Konzern oder Investor mit mehr als 49% Eigentum am gegründeten Unternehmen beteiligt.
3.4 Termine beim Kunden / Auftraggeber vor Ort werden mit EUR 1,00 pro Kilometer berechnet. Der Ausgangspunkt für Geschäftsreisen ist immer Weberberg 27, 4076 St. Marienkirchen, Österreich. Die Kilometer werden nach der Route in Google Maps berechnet und beinhalten An- und Abreise.
Internationale Reisen, notwendige Flüge, Übernachtungen und Nebenkosten werden zum tatsächlichen Kostensatz verrechnet, wobei die Reisezeit als Arbeitszeit berechnet wird.
3.5 Für Vereinbarungen mit Stundenhonoraren ist festzuhalten, dass wir Aufwände mit 30min Einheiten verechnen.
4. Dauer der Zusammenarbeit & Mitwirkungspflicht
4.1 Ab Vertragsunterschrift durch den Partner ist die Exciting Tech Partnerschaft 12 Monate lang gültig und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate.
4.2 Der Kunde unterstützt Exciting Tech bei der Erfüllung der Content Partnerschaft nach bestem Wissen und Gewissen. Der Kunde verpflichtet sich daher insbesondere alle für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Auskünfte zu erteilen und technische Abläufe zu ermöglichen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Content Erstellung nur dann erfolgen kann, wenn der Kunde die benötigten Informationen, Bilder uä. in korrekter Form und mit Quellennachweisen Exciting Tech fristgerecht zur Verfügung stellt.
5. Kündigung der Zusammenarbeit
5.1 Eine bestehende Partnerschaft kann jederzeit unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist schriftlich aufgekündigt werden. Dies kann sowohl formlos via Mail oder auch via Brief an die Büroadresse von Exciting Tech erfolgen.
5.2 Mündliche Kündigungen werden nicht akzeptiert und sind nicht wirksam.
5.3. Exciting Tech behält sich das Recht vor, den Vertrag aus außerordentlichen Gründen vorzeitig zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche
Aufkündigung des Vertrages liegt vor, wenn der Kunde ein Verhalten setzt, welches das Ansehen von Exciting Tech oder anderen bestehenden Partnern schädigt. Exciting Tech steht dabei das Recht zu, das bereits erhaltene Entgelt als Vertragsstrafe einzubehalten.
6. Zahlungsverzug und damit verbundene Folgen
6.1 Nach Vertragsabschluss bekommt der Partner von Exciting Tech eine Rechnung in der vereinbarten Höhe für die Partnerschaft übermittelt. Sollte der Partner die Rechnung nicht innerhalb der vorgegeben Zahlungsfrist (7 Tage) begleichen, kann Exciting Tech seine Leistungen ruhend stellen bis der Partner die volle Höhe der Rechnung einbezahlt hat.
6.2 Eine Nicht Zahlung der Rechnung stellt keine automatische Kündigung der Partnerschaft dar und die Laufzeit bleibt davon unverändert.
6.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im Ausmaß von 10% p.a. verrechnet. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.
7. Elektronische Rechnungslegung
7.1 Exciting Tech ist berechtigt, dem Partner Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Partner erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Exciting Tech ausdrücklich einverstanden.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
8.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, ebenso wenig mündliche Zusagen von Mitarbeitern des Auftragnehmers oder von diesem beauftragte Dritte.
8.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Exciting Tech. Für Streitigkeiten ist das sachlich in Betracht kommende Gericht am Unternehmenssitz von Exciting Tech zuständig